Unverzüglich die Oltner Bevölkerung einbeziehen!

22 Juni 2022 10:09 | von Robin Kiefer

Die Fraktion der SVP Stadt Olten wird an der kommenden Parlamentssitzung vom 23. Juni 2022 den Antrag, den Verpflichtungskredit für die Projektierung der Liegenschaften Kirchgasse 8 und 10 dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, einstimmig unterstützen.

Aus Sicht der SVP Stadt Olten muss die Oltner Bevölkerung zwingend zum jetzigen Zeitpunkt in den Entscheidungsprozess über die künftige Gestaltung der Innenstadt einbezogen werden. Mittlerweile liegen zwei konkrete Projekte zu den Liegenschaften Kirchgasse 8 und 10 vor, die man den Oltnerinnen und Oltnern zur Abstimmung vorlegen kann. Ein Volksentscheid zum geplanten Verpflichtungskredit für die Projektierung würde endlich Klarheit darüber schaffen, ob eine Bevölkerungsmehrheit die vorgeschlagene Nutzung der Liegenschaften Kirchgasse 8 und 10 unterstützt oder ob jetzt eine Kurskorrektur erfolgen muss. Dass die Stadt Olten weitere 2,5 Mio. Franken für die Planung von zwei Projekten ausgibt, die die Oltner Bevölkerung in dieser Form gar nicht will, muss unbedingt verhindert werden. Genau dieses Szenario droht jedoch, wenn erst im nächsten Jahr über die Projekte abgestimmt wird. Daran kann niemand interessiert sein – weder die Oltnerinnen und Oltner, die den massiven Kosten eines neuen Kunstmuseums kritisch gegenüberstehen, noch die Befürworterinnen und Befürworter des neuen Kunstmuseums.

Mit einer bald angesetzten Volksabstimmung hätte die Stadt ein Verdikt, das in der nächsten Etappe als Leitlinie dienen kann. Im Falle eines obligatorischen Referendums könnte die Oltner Bevölkerung bereits Ende September über den Verpflichtungskredit abstimmen. Die SVP Stadt Olten ist klar der Meinung, dass aufgrund der geplanten grossen finanziellen Aufwendungen die Stimmbevölkerung bereits jetzt und nicht erst im nächsten Jahr dazu befragt werden soll. Die Fraktion der SVP Stadt Olten wird deshalb einen entsprechenden Antrag unterstützen. Die Oltnerinnen und Oltner würden die Projekte zur Kirchgasse 8 und 10 weit über 20 Mio. Franken kosten. Nur schon deshalb sollten sie möglichst bald in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.